Soll der eigene Name als Marke geschützt werden? RIHANNA als Beispiel.
Die Popqueen RIHANNA, die mit bürgerlichem Namen Robyn Rihanna Fenty heisst, besitzt mehrere geschützte Marken, die ihren Namen «Fenty» beinhalten. Eine davon ist das Label «FentyBeauty», unter dem sie Kosmetikprodukte vertreibt. 2017 gründete ihr Vater Ronald Fenty eine eigene Firma mit dem Firmennamen «Fenty Entertainment». Ronald Fenty und seine Geschäftspartner sollen die Firma in der Folge bewusst mehrfach mit der Sängerin Rihanna in Verbindung gebracht und dies mit unlauterer Absicht genutzt haben. Rihanna hat nun ihren Vater verklagt und will erwirken, dass ihr Vater ihren Namen sowie die Marke «Fenty» nicht mehr für seine Zwecke missbraucht.
Was kann daraus gelernt werden? Wenn der eigene Name im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten – also als Firmenname – oder für Produkte eingesetzt wird, ist ein Markenschutz zu empfehlen.
Ein weiteres Beispiel dazu ist auch unser Blogbericht über die Fritz Blaser & Cie AG, der aufzeigt, wie durch den verpassten Markenschutz Kunden verloren gingen:
https://www.markenregistrierung.ch/wie-geld-verloren-geht-firma-ohne-markenschutz-eine-wahre-geschichte/
Quelle, «Rihanna verklagt ihren Vater» Tagesanzeiger, 16.1.2019