Eine Marke muss die rechtlichen Anforderungen erfüllen, damit ein Markenschutz möglich ist. Die Prüfung dieser Anforderungen ist ein Teil unserer Dienstleistungen.
Wenn der Schutz Ihrer Marke nicht möglich ist, haben Sie auch ein strategisches Problem. Denn es wird dann auch nicht möglich sein, einzigartig zu werden. Jeder Konkurrent kann Ihre Markenbezeichnung auch verwenden.
Lassen Sie also von unseren Experten prüfen, dass Ihre Marke geschützt werden kann. Denn wenn nicht, empfehlen wir Ihnen eine andere Markenidee zu kreieren.
Sorgen Sie vor und schliessen Sie diese Risiken aus. Schützen Sie Ihre Marken jetzt!
Der Ablauf eines Markenschutzes sieht wie folgt aus:
Viele Unternehmen vergessen oft den Schritt 1 und 2. Doch genau damit lässt sich viel Zeit und Geld sparen. Denn so können Sie vermeiden, dass Schwierigkeiten beim Markenschutz – die sich in der Regel erst in mehreren Monaten zeigen werden – entstehen. Stellen Sie Ihren Markenerfolg von Anfang an auf eine solide Basis!
Sorgen Sie vor und schliessen Sie diese Risiken aus. Schützen Sie Ihre Marken jetzt!
Wir empfehlen, den Markenschutz mindestens 3 Monate VOR der Lancierung einer Marke anzugehen. Sollte dieser Zeitpunkt bereits verpasst sein, dann empfehlen wir dies SOFORT zu tun.
Denn auf diese Frage gibt es zwei Arten von Antworten:
Rechtlich: sofort! Denn rechtlich gilt, wer zuerst eine Marke registriert hat, dem gehört sie.
Markenstrategisch: Jede Minute Ihrer Tätigkeit und jeder investierte Franken schlagen sich in einer Wertsteigerung Ihrer Marke nieder. Ihre Marke wird immer bekannter. Deshalb warten Sie auch aus dieser Überlegung nicht zu lange mit dem Markenschutz. Sie riskieren, Ihren Markenwert und die ganze Aufbauarbeit zu verlieren.
Und passen Sie auf, dass Sie nicht unwissend einen Markennamen verwenden, der schon geschützt ist. Eine Markenrecherche hilft Ihnen dies zu vermeiden.
Wer seine Marke nicht schützt, wird in den allermeisten Fällen auch nicht geklärt haben, ob er seine Marke überhaupt benutzen darf oder ob er Schutzrechte von anderen Marken verletzt? Siehe dazu den Punkt „Was muss ich tun, um meine Marke schützen zu können“.
Zudem wird auch nicht festgelegt, wem eine Marke gehört. Diese Frage stellt sich meist erst dann, wenn ein Problem entsteht.
Dazu zwei Beispiele:
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Firmen, Privatpersonen und Vereine
Das Schweizer Markenregister wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum geführt. Das Institut ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Immaterialgüterrechtsfragen. Für jede erfolgte Markenregistrierung stellt das Institut ein offizielles Bestätigungsdokument aus, das wir Ihnen nach Erhalt weiterleiten.
An dieser Stelle möchten wir vor unseriösen Anbietern warnen, die Offerten für Einträge in dubiose Register verschicken, die nutzlos sind. Es gibt in der Schweiz nur ein offizielles Markenregister.
Ein ®- («registered») oder ™-Zeichen («Trademark») kann einem Markennamen oder einem Logo hinzugefügt werden, wenn sie im Markenregister eingetragen sind. Es spielt in der Schweiz jedoch rechtlich keine Rolle, ob ein solches Zeichen einer geschützten Marke angefügt wird oder nicht. Die Verwendung eines ®- oder ™-Zeichens signalisiert jedoch anderen, dass die Marke geschützt ist. So kann möglichen Verletzungen des Markenschutzes vorgebeugt werden.
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