Profitieren Sie von unserer Februaraktion

Fragen und antworten zum Markenschutz

Eine Marke muss die rechtlichen Anforderungen erfüllen, damit ein Markenschutz möglich ist. Die Prüfung dieser Anforderungen ist ein Teil unserer Dienstleistungen.

Wenn der Schutz Ihrer Marke nicht möglich ist, haben Sie auch ein strategisches Problem. Denn es wird dann auch nicht möglich sein, einzigartig zu werden. Jeder Konkurrent kann Ihre Markenbezeichnung auch verwenden.

Lassen Sie also von unseren Experten prüfen, dass Ihre Marke geschützt werden kann. Denn wenn nicht, empfehlen wir Ihnen eine andere Markenidee zu kreieren.

Sorgen Sie vor und schliessen Sie diese Risiken aus. Schützen Sie Ihre Marken jetzt!

Der Ablauf eines Markenschutzes sieht wie folgt aus:

  1. Ihre Marke muss die rechtlichen Anforderungen erfüllen, dass sie für den Markenschutz zugelassen wird. Dies wird deshalb als erster Schritt von unseren Experten geprüft.
  2. Ihre Marke darf Schutzrechte von bestehenden Marken nicht verletzten. Dies ist auch der Fall, wenn zwei Marken nicht gleich, sondern sehr ähnlich sind. Die Markenidee „Red Ball“ würde das Schutzrecht von „Red Bull“ verletzen und hätte würde deshalb ganz bestimmt einen Markenrechtsstreit auslösen. Lassen Sie durch unsere Experten eine professionelle Markenrecherche machen, um Schwierigkeiten dieser Art zu vermeiden.
  3. Die Schutzwirkung der Marke muss so zusammengestellt werden, dass sie rechtlich auch funktioniert.
  4. Erst dann wird die Markenanmeldung beim Markenschutzamt gemacht.

Viele Unternehmen vergessen oft den Schritt 1 und 2. Doch genau damit lässt sich viel Zeit und Geld sparen. Denn so können Sie vermeiden, dass Schwierigkeiten beim Markenschutz – die sich in der Regel erst in mehreren Monaten zeigen werden – entstehen. Stellen Sie Ihren Markenerfolg von Anfang an auf eine solide Basis!

Sorgen Sie vor und schliessen Sie diese Risiken aus. Schützen Sie Ihre Marken jetzt!

Wir empfehlen, den Markenschutz mindestens 3 Monate VOR der Lancierung einer Marke anzugehen. Sollte dieser Zeitpunkt bereits verpasst sein, dann empfehlen wir dies SOFORT zu tun.

Denn auf diese Frage gibt es zwei Arten von Antworten:

Rechtlich: sofort! Denn rechtlich gilt, wer zuerst eine Marke registriert hat, dem gehört sie.

Markenstrategisch: Jede Minute Ihrer Tätigkeit und jeder investierte Franken schlagen sich in einer Wertsteigerung Ihrer Marke nieder. Ihre Marke wird immer bekannter. Deshalb warten Sie auch aus dieser Überlegung nicht zu lange mit dem Markenschutz. Sie riskieren, Ihren Markenwert und die ganze Aufbauarbeit zu verlieren.

Und passen Sie auf, dass Sie nicht unwissend einen Markennamen verwenden, der schon geschützt ist. Eine Markenrecherche hilft Ihnen dies zu vermeiden.

Wer seine Marke nicht schützt, wird in den allermeisten Fällen auch nicht geklärt haben, ob er seine Marke überhaupt benutzen darf oder ob er Schutzrechte von anderen Marken verletzt? Siehe dazu den Punkt „Was muss ich tun, um meine Marke schützen zu können“.

Zudem wird auch nicht festgelegt, wem eine Marke gehört. Diese Frage stellt sich meist erst dann, wenn ein Problem entsteht.

Dazu zwei Beispiele:

  1. Sie zerstreiten sich mit Ihren Geschäftsparntern/Innen. Jede/r versucht in dieser Situation, so viel Anteil und Rechte wie möglich für sich zu sichern. Ist eine Marke nicht geschützt, kann jede/r die Marke schützen lassen. Wer am Schnellsten ist, kann sich damit einen massiven Vorteil gegenüber den anderen sichern. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Situation leider allzu oft vorkommt. Darum empfehlen wir dringend, die Frage des Markenrechtes zu klären, solange kein Problem besteht.
  2. Ein Konkurrent schützt einen Markennamen, den Sie verwenden. Er kann damit Ihr Geschäft massiv beeinträchtigen, wenn nicht sogar verunmöglichen.

Sorgen Sie vor und schliessen Sie diese Risiken aus. Schützen Sie Ihre Marken jetzt!

Firmen, Privatpersonen und Vereine

Welche Markenschutzform für Sie ideal ist, dazu beraten wir Sie gerne im Rahmen eines Auftrages. Es gibt verschieden Markenschutzformen, die rechtlich auch unterschiedliche Wirkungen haben.
    Unser Angebot gilt für folgende Markentypen:
    • Bildmarke: Logos und Bilder, die nur aus einer Grafik bestehen
    • Gemischte Wort-/Bildmarke: eine Grafik mit Text
    • Wortmarke: reiner Text oder Name
    Darüber hinaus gibt es weitere Markentypen:
    • Dreidimensionale Marke: dreidimensionale Gestaltung (z.B. Mercedes-Stern) oder Ausgestaltungen von Waren- und Verpackungsformen (z.B. Toblerone)
    • Akustische Marke: Tonfolge
    • Positionsmarke: gleichbleibendes Zeichenelement an immer derselben Warenposition (z.B. der «Knopf im Ohr» bei Plüschtieren)
    Auch die Registrierung dieser Markentypen übernehmen wir für Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein individuelles Angebot. In der Regel sind der Aufwand und damit die Kosten für die Registrierung dieser Markentypen höher.

Das Schweizer Markenregister wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum geführt. Das Institut ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Immaterialgüterrechtsfragen. Für jede erfolgte Markenregistrierung stellt das Institut ein offizielles Bestätigungsdokument aus, das wir Ihnen nach Erhalt weiterleiten.

An dieser Stelle möchten wir vor unseriösen Anbietern warnen, die Offerten für Einträge in dubiose Register verschicken, die nutzlos sind. Es gibt in der Schweiz nur ein offizielles Markenregister.

Ein ®- («registered») oder ™-Zeichen («Trademark») kann einem Markennamen oder einem Logo hinzugefügt werden, wenn sie im Markenregister eingetragen sind. Es spielt in der Schweiz jedoch rechtlich keine Rolle, ob ein solches Zeichen einer geschützten Marke angefügt wird oder nicht. Die Verwendung eines ®- oder ™-Zeichens signalisiert jedoch anderen, dass die Marke geschützt ist. So kann möglichen Verletzungen des Markenschutzes vorgebeugt werden.