Kurzdefinition
Ein Grund, der die Eintragung einer Marke ins Markenregister verhindert.
Kernidee
Das Schweizer Markenschutzgesetz unterscheidet zwischen absoluten und relativen Eintragungshindernissen.
Absolute Hindernisse betreffen das Zeichen selbst, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder Täuschungsgefahr. Relative Hindernisse entstehen durch ältere, konfliktende Rechte Dritter, zum Beispiel eine bereits eingetragene ähnliche Marke.
Warum das wichtig ist
Das IGE prüft von Amtes wegen nur absolute Hindernisse.
Gegen relative Hindernisse müssen Markeninhaber selbst aktiv werden, etwa über ein Widerspruchsverfahren.
Abgrenzung
- Absolutes Eintragungshindernis = das Zeichen selbst ist nicht schutzfähig
- Relatives Eintragungshindernis = ein älteres Recht eines Dritten steht entgegen
Beispiel
Der Begriff „Apfel“ für Äpfel wäre ein absolutes Eintragungshindernis, weil er keine Unterscheidungskraft hat. Eine bereits eingetragene ähnliche Marke eines Konkurrenten wäre ein relatives Hindernis.
Verwandte Begriffe
Typische Missverständnisse
- „Das IGE prüft alle möglichen Hindernisse automatisch“ ❌
- „Eine ähnliche Marke bedeutet automatisch eine Ablehnung“ ❌