Kurzdefinition
Die Fähigkeit einer Marke, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden.
Kernidee
Unterscheidungskraft ist das zentrale Kriterium für die Schutzfähigkeit einer Marke.
Ein Zeichen muss dem Konsumenten signalisieren können, dass die damit versehenen Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen stammen.
Warum das wichtig ist
Beschreibende Begriffe wie «frisch» für Lebensmittel oder generische Bezeichnungen wie «Auto» für Fahrzeuge fehlt in der Regel die Unterscheidungskraft und können nicht als Marke eingetragen werden.
In bestimmten Fällen kann ein ursprünglich nicht unterscheidungskräftiges Zeichen durch intensiven Gebrauch am Markt, sogenannte Verkehrsdurchsetzung, doch schutzfähig werden.
Abgrenzung
- Unterscheidungskraft = rechtliche Voraussetzung für die Markeneintragung
- Differenzierung = strategische Abgrenzung vom Wettbewerb im Markenmanagement
Beispiel
Fantasiebegriffe wie «Kodak» oder willkürliche Bezeichnungen wie «Apple» für Computertechnik haben starke Unterscheidungskraft, weil sie keinen direkten Bezug zum Produkt haben.
Verwandte Begriffe
Typische Missverständnisse
- „Jeder Name kann als Marke eingetragen werden“ ❌
- „Ein beschreibender Begriff kann nie Markenschutz erlangen“ ❌