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Widerspruchs-Verfahren

Kurzdefinition

Das Verfahren, mit dem Inhaber älterer Marken gegen neu angemeldete, konfliktende Marken vorgehen können.

Kernidee

Das Widerspruchsverfahren ist ein administratives Verfahren beim IGE.
Die Frist für einen Widerspruch beträgt drei Monate ab Publikation der Markenanmeldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Als Widerspruchsgrund gilt ausschliesslich das Bestehen einer älteren Marke mit Verwechslungsgefahr.

Warum das wichtig ist

Das Verfahren ist günstiger und schneller als ein ordentliches Gerichtsverfahren.
Wichtig: Der Widersprechende muss seine ältere Marke benutzt haben, wenn sie seit mehr als fünf Jahren eingetragen ist.

Abgrenzung
  • Widerspruchsverfahren = administratives Verfahren beim IGE gegen eine neu angemeldete Marke
  • Markenklage = gerichtliches Verfahren bei bestehenden Markenverletzungen
Beispiel

Wer feststellt, dass eine neu angemeldete Marke mit seiner bestehenden Marke verwechselt werden könnte, kann innerhalb von drei Monaten nach Publikation beim IGE Widerspruch erheben.

Verwandte Begriffe
Typische Missverständnisse
  • „Das IGE löst Markenkonflikte automatisch“ ❌
  • „Jede ähnliche Marke kann angefochten werden“ ❌

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