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Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Markenschutz?

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Markenschutz? Die Antwort wird vermutlich sehr überraschen, denn sie lautet: mindestens 10 Monate vor der Lancierung der Marke. Wenn dieser Zeitpunkt schon verstrichen ist, dann lautet die Antwort: jetzt – genau jetzt, wo sich diese Frage stellt und keine Minute später!

Warum ist das so? Bevor eine Marke beim Markenschutzamt zum Schutz angemeldet werden kann, sollte geprüft werden, ob sie die rechtlichen Anforderungen für den Markenschutz erfüllt. Ganz viele Markenideen erfüllen dieses Kriterium nicht. Zudem gibt es unterschiedliche Schutzformen mit unterschiedlicher Schutzwirkungen. Auch da muss geklärt werden, was möglich ist und was Sinn macht. Anschliessend wird durch eine Markenrecherche untersucht, ob die neue Marke Markenschutzrechte von älteren Marken verletzen könnte. Ist dies der Fall, kann das zu einem Rechtsstreit führen. Da dies Arbeiten sind, die von Experten vorgenommen werden müssen, empfiehlt es sich, dafür 1 Monat Zeit einzuplanen. Wird in der Folge die Schutzanmeldung vorgenommen, so dauert die Bearbeitungszeit beim Schweizer Markenschutzamt derzeit ungefähr 6 Monate. Nach der Markenschutzeintragung läuft eine Frist von 3 Monaten, während der ein Inhaber einer älteren Marke beim Schweizer Markenschutzamt Widerspruch gegen Ihre neu eingetragene Marke vornehmen kann. Ist diese Frist verstrichen, ist der Zeitpunkt erreicht, an dem mit grösster Wahrscheinlichkeit keine markenrechtlichen Schwierigkeiten mehr aufkomm. Zwar kann dann immer noch jemand gegen die Schutzeintragung einer neuen Marke klagen. Der Aufwand über den Gerichtsweg ist dann allerdings doch eine relativ hohe Hürde, die nur in wenigen Fällen eingeschlagen wird.

Die Vorbereitungszeiten sowie die amtliche Bearbeitungszeiten lassen sich durch Expressbearbeitungen beschleunigen. Dies bringt allerdings Mehrkosten mit sich. Da die 3 Monate-Frist für Widersprüche unverändert bleibt, kann sich aber dennoch die Gesamtzeit mit Expressbearbeitungen von 10 auf 4-5 Monate verkürzen. Anzumerken ist, dass wenn die vor der Markenanmeldung gemachte Markenrecherche keine Schwierigkeiten zu Tage bringt, dass so bereits innerhalb von 1-2 Wochen eine sehr hohe Sicherheit geschaffen werden kann, dass die Marke ohne rechtliche Schwierigkeiten verwendet werden kann.

Allerdings kann es auch umgekehrt der Fall sein. Werden nämlich bei den vorgängigen Abklärungen (Schutzfähigkeit der Marke und Markenrecherche) Schwierigkeiten gefunden, so muss im schlimmsten Fall die Markenidee komplett ersetzt werden. Die Neukreation einer Marke und die anschliessenden erneuten Prüfungen für den Markenschutz führen zu einer zeitlichen Verzögerung des Registrierungsprozesses. Aus 10 Monaten können so dann schnell 12 Monate und mehr werden.

Wichtig ist an dieser Stelle auch noch zu erwähnen, dass der Markenschutz grundsätzlich ab dem Anmeldedatum beim Markenschutzamt gilt – unter der Voraussetzung, dass die Marke später effektiv zum Schutz zugelassen wird. Besteht also schon vor der Markenschutzanmeldung durch die Prüfung der Schutzfähigkeit und Markenrecherchen eine sehr hohe Gewissheit, dass keine rechtlichen Probleme im Wege stehen, spielt die Bearbeitungsdauer beim Amt in der Regel keine grosse Rolle mehr. Es lohnt sich also für Unternehmen, die vorgängigen Schritte von Experten machen zu lassen. Denn sie können so viel Zeit und damit auch Geld sparen.

Rufen Sie uns doch gleich unverbindlich an: 044 370 20 00 oder erfahren Sie mehr auf
https://www.markenregistrierung.ch/markenschutz-schweiz/


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