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Und der Goldhase ist doch als Marke geschützt!

Für viele Menschen sind sie ein fester Bestandteil der Festtage oder stellen einfach eine süsse Köstlichkeit für Zwischendurch dar: die Goldhasen von Lindt und Sprüngli. Mit ihrer ikonischen Goldfolie, der roten Halsschleife sowie dem Glöckchen sind sie unverwechselbar – eine starke Marke, die untrennbar mit dem Herstellerunternehmen verbunden ist. Und dennoch mussten Lindt und Sprüngli einen jahrzehntelangen Rechtsstreit ausfechten, um den Goldhasen als Marke schützen zu lassen. Wie kann das sein? Ein herber Rückschlag Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof dem Goldhasen im Jahr 2012 den Schutz einer 3D-Marke verweigert. «Darunter versteht man ein dreidimensionales Zeichen, das in diesen Fall die Ware selbst darstellt», erklärt François Cochard, Geschäftsführer der Markenregistrierung.ch GmbH. Man könne aber auch die Ware an sich, bzw. deren Verpackung, schützen lassen. «Vorausgesetzt, die Form ist in ihrer Gestaltung kennzeichnungskräftig», so der Markenexperte. Für die europäischen Richter waren diese Voraussetzungen im Falle des Goldhasen von Lindt und Sprüngli aber nicht gegeben. Doch Ende 2019 wendete sich das Blatt: Das Landesgericht München verurteilte nämlich einen Schokoladenhersteller auf Unterlassung und Schadenersatz. Dies, weil das Unternehmen im Ostergeschäft 2018 Schokoosterhasen in Goldfolie verkauft hatte. Das Gericht sah damit die Farbmarke von Lindt & Sprüngli verletzt. Die Schweizer Schokoladengersteller hatten diese bereits 2017 beim Deutschen Marken- und Patentamt eintragen lassen. Mehrere Wege führen zum Ziel Die Münchner Richter kamen in ihrer Urteilfindung zum Schluss, dass «aus Sicht der an Schokoladenhasen interessierten Durchschnittsverbraucher die Farbe Gold zum Inbegriff von Schokoladenhasen der Klägerin» geworden sei. Der Goldton sei daher im Falle der Goldhasen ein eigenständiger Herkunftshinweis. «Dieser Fall zeigt exemplarisch auf, dass Markenschutz auf mehreren Ebenen funktionieren kann», betont François Cochard. Die Tatsache, dass dem Goldhasen der 3D-Markenschutz verweigert wurde, müsse daher nicht bedeuten, dass man eine starke Marke nicht anderweitig schützen kann. «Lindt und Sprüngli hat richtig gehandelt, indem sie die unverwechselbare Goldverpackung als Farbmarke haben eintragen lassen.» Die Markenregistrierung.ch GmbH unterstützt ihren Kundinnen und Kunden daher auch stets dabei, alle Aspekte des Markenschutzes zu berücksichtigen. «Nur so können Sie sicher sein, dass nicht andere von Ihrem guten Ruf und Ihrem Namen profitieren.» Vertiefte Informationen zu den Themen Markenschutz und Markenrecherche finden Sie in unserem Blog. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite. Schützen Sie Ihre Marke – schützen Sie Ihre Einzigartigkeit!

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