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Streit zwischen der HipHop Band und einem Gastro-Unternehmer um die Marke «Fettes Brot»

Wie wertvoll ist eine geschützte Marke für den Markeninhaber? Diese Frage stellt sich wohl derzeit auch die Hamburger HipHop Band «Fettes Brot». Die 1992 gegründete Band ist spätestens seit ihren Hits wie «Nordisch by Nature» oder «Jein» vielen Menschen im deutschsprachigen Raum ein Begriff. Unglücklicherweise kam weder die Band, noch ihr Management oder ihr Plattenlabel, auf die Idee, den Namen «Fettes Brot» als Marke schützen zu lassen. Dabei verdienen erfolgreiche Künstler mit dem Verkauf von Fan-Produkten, welche mit dem Künstlernamen versehen sind, viel Geld. Ein als Marke geschützter Name ist ein starkes Instrument, um die missbräuchliche Verwendung des Namens durch andere Nutzer z.B. für unerlaubte Fanartikel zu unterbinden. Der Hamburger Gastro-Unternehmer Sulayman Nasimi, der selbst auch HipHop Fan ist, fand den Namen «Fettes Brot» eine gute Idee für seinen Croque-Laden an der Jarrestrasse in Hamburg. Er klärte, ob der Name als Marke geschützt sei und da dies nicht der Fall war, sah er kein Problem in der Verwendung des Namens für sein Unternehmen. Die HipHop Band «Fettes Brot» sieht dies aber anders und ist gar nicht begeistert davon, dass Nasimi ihren Bandnamen für sein Lokal verwendet. Sie haben dagegen geklagt. Doch Nasimi machte nicht den Fehler, den viele Jungunternehmen machen und auch die Band «Fettes Brot» gemacht hat. Er liess seinen Firmennamen «Fettes Brot» sofort auch als Marke schützen. Die Band «Fettes Brot» hat nun ein Problem. Sie haben zwar zwischenzeitlichen ihren Bandnamen «Fettes Brot» auch zum Markenschutz angemeldet. Doch weil Nasimi schneller war, gilt sein Markenschutz mal vorerst. Es kann sein, dass es der Band gelingt, mit anderen Argumenten und unter Einbezug von weiteren Rechtsgebieten das Blatt zu wenden. Ein hilfreiches Argument ist da auch der Bekanntheitsgrad der Band. Die meisten Unternehmen, die in eine solche Situation geraten, haben dieses Argument jedoch nicht. Klar ist auf jeden Fall, dass ein rechtliches Verfahren für die Band ohne Markenschutz viel aufwändiger und teurer wird. Zudem hat die Band sogar das Risiko, dass Nasimi gegen den nun von der Band beantragten Markenschutz vorgeht. Denn beim Markenschutz gilt das Anmeldedatum. Und da war Nasimi zuerst. Der Markenschutz mit Hilfe von Experten ist schnell und einfach aufgesetzt. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite. Rufen Sie uns unverbindlich an unter 044 370 20 00.

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