Kann man einen Domainnamen schützen?
Wer diese Frage stellt, hat in der Regel das Ziel, gefahrlos mit einem Domainnamen eine Website aufbauen zu können. Denn sowohl Erstellung als auch die Bekanntmachung einer Website ist immer ein Investment an Zeit und Geld. Es macht absolut Sinn, dass diese Investitionen geschützt werden sollen. Der Markenschutz ist die Lösung, die nicht nur für einen Domainnamen eine Schutzwirkung hat, sondern deutlich weitergeht.
Allerdings kann nicht jeder Domainname als Marke geschützt werden. Denn die rechtlichen Anforderungen an einen Markennamen sind, dass die Interessenten diesen ganz klar einem Unternehmen, einer Organisation, Produkten oder bestimmten Dienstleistungen zuordnen können. Der Domainname hingegen hat wie eine Postadresse in der physischen Welt den Zweck, dass Interessenten eine Website durch die Webadresse in der virtuellen Welt des Internets finden. Im Unterschied zu einer Postadresse kann eine Webadresse – also der Domainname – frei gewählt werden. Diese Möglichkeit sollte im Sinne einer einfachen und konsequenten Markenkommunikation genutzt werden und der Domainname dem Markennamen entsprechen oder diesen zumindest beinhalten. Wer also eine Website lanciert, muss sich zuerst überlegen, mit welchem Markennamen bzw. mit welchem Firmenname er am Markt auftreten will. Der Domainname ergibt sich dann daraus.
Ist ein passender Markenname gefunden, kann dieser mit einem Markenschutz gesichert werden. Da der Domainname den Markennamen enthält, hat der Markenschutz automatisch auch eine Schutzwirkung auf den Domainnamen. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn ein Konkurrent einen verwechselbaren Domainnamen einsetzt. So ist zum Beispiel «Rockstar Prinzip» eine geschützte Marke für ein Geschäftsentwicklungssystem für KMUs. Wenn nun der Markeninhaber die Domain www.rockstarprinzip.ch besitzt und eine andere Person die Domain www.rockstar-prinzip.ch, so wäre die Aufschaltung dieses Domainnamens ein rechtlich relevanter Verstoss gegen den Markenschutz.
Aus all diesen Gründen ist es sehr empfehlenswert, den Markenschutz als strategische Massnahme für den erfolgreichen Aufbau eines Websitenauftrittes zu nutzen. Der Markenschutz kann jedoch eher den Einsatz einer konkurrenzierenden Domain durch eine andere Person verhindern als dass der Domainname aufgrund eines Markenschutzes abgetreten werden müsste. Da ist das Beispiel der bekannten Firma Maggi eher eine Ausnahme. Der Firma ist es gelungen, durch ein Gerichtsverfahren die Herausgabe der Domain maggi.com zu erreichen. Diese Domain gehörte zuvor der Privatperson Romeo Maggi, der damit eine Familienwebsite betrieb. Für das Urteil des Gerichtes war entscheidend, dass die Marke «Maggi» vom Gericht als «berühmt» eingestuft wurde. Andere, weniger berühmte Marken waren in Gerichtsverfahren weniger erfolgreich und konnten die Herausgabe von Domainnamen deshalb nicht durchsetzen.
Wer also viel Zeit und Geld in den Aufbau und die Bekanntmachung einer Website investiert, sollte sich vergewissern, dass er keine Markenschutzrechte anderer verletzt und sich sinnvollerweise gleich selber die Markenschutzrechte seines Auftrittes für sich sichern.