Die Schoggihasen-Schlacht ist entschieden – Lidl muss seine Produkte vernichten
Vor allem zu Ostern sind die goldenen Hasen mit dem Glöckchen beinahe omnipräsent. Die Goldhasen aus dem Hause Lindt & Sprüngli gehören zu den Aushängeschildern der Schweizer Schoggimanufaktur. Und genau dieses Aushängeschild hatte der deutsche Discounter Lidl mit seinen eigenen goldumwickelten Schokoladen-Langohren unter Beschuss genommen. Daraus entbrannte ein Rechtsstreit über den Markenschutz des Goldhasen, der sich über Jahre hinzog.
Nun setzt das Bundesgericht der Auseinandersetzung ein Ende: In seinem Urteil anerkennt das Gremium «eine Verwechslungsgefahr» zwischen den Produkten von Lindt & Sprüngli und Lidl. Daher darf der Detailhändler seine Variante nicht mehr anbieten. Bestehende Exemplare dürfen zudem nicht mehr verkauft werden – Lidl muss sie vernichten.
Eine Form-Sache
Lindt & Sprüngli hatte die dreidimensionale Form des goldenen Schoggihasen als Marke eintragen lassen. Diese erachtet das Bundesgericht gemäss Markenschutzgesetz als schützenswert, weil sie sich am Markt etabliert habe. Die Lausanner Richterinnen und Richter stützen ihre Argumentation auch auf repräsentative Umfragen des Schweizer Schokoladenfabrikanten. Diese Erhebungen zeigten, dass die Lindt-Hasen eine allgemeine Bekanntheit erlangt haben. Die gleichen Umfragen hatte das Aargauer Handelsgericht in vorheriger Instanz hingegen als Beweismittel nicht gelten lassen, da sie von einer der Prozessparteien stammen. Lindt & Sprüngli zog das Urteil daraufhin ans Bundesgericht weiter.
«Wer erfolgreich ist, wird kopiert. Das kann im Grossen oder im Kleinen geschehen.» meint Francois Cochard, Geschäftsführer der Markenregistrierung.ch GmbH. «Der Schutz der eigenen Marke lohnt sich deshalb immer – auch für kleine Unternehmen und Startups». Jede Idee muss zuerst gross gemacht werden. Das braucht Zeit und gelingt nicht immer. «Es ist aber falsch auf den Erfolg zu warten und erst dann den Markenschutz zu machen. Dann ist es allzu oft zu spät» sagt Cochard. Zu beachten sei auch, dass sehr bekannte Marken, wie das hier bei den Goldhasen von Lindt der Fall ist, in den Genuss von zusätzlichem rechtlichem Schutz kommen. Der Beweis einer hohen Bekanntheit durch Umfragen ist allerdings sehr aufwändig und teuer. So oder so lohnt es sich nicht, grosse Marken zu kopieren zu versuchen.
Auch Ihre Marke gehört zu Ihrer unternehmerischen Identität. Und diese sollten Sie schützen: Daher finden Sie vertiefte Informationen zum Thema «Markenschutz» auf dem Blog der Markenregistrierung.ch GmbH. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite.
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