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BREXIT – Behalten EU-Marken ihren bisherigen Schutz in der UK?

Was heisst der BREXIT für Inhaber von geschützten EU-Marken (sogenannte Unionsmarken)? Bleibt der Markenschutz auch weiterhin für das Vereinigte Königreich (UK) bestehen? Der Brexit ist vollzogen. Das Vereinigte Königreich (UK) ist aus der EU ausgetreten. Auch die „Transition-Period“, in der ein geordnetes Ausscheiden UKs aus der EU verhandelt wurde, ist abgeschlossen. Für viele Firmen, die über eine geschützte EU-Marke (Unionsmarke) verfügen, stellt sich somit die Frage, ob der Markenschutz auch weiterhin in der UK Gültigkeit hat? Die UK-Regierung erklärte dazu, dass die eingetragenen Unionsmarken ihren Schutz in UK nach dem 31.12.2020 nicht verlieren, sondern dass sie eine äquivalente Eintragung oder Anmeldung im UK-Markenregister erhalten. Unionsmarken, welche sich noch im Anmeldestadium befinden, können eine Anmeldung im UK-Markenregister beantragen. Ab dem 1.1.2021 soll Folgendes gelten: • Unionsmarken, die vor dem 01.01.2021 eingetragen wurden, werden automatisch in inhaltsgleiche UK-Marken umgewandelt. Markeninhaber müssen diese Umwandlungen nicht gesondert beantragen. Es fallen dafür auch keine neuen Amtsgebühren an. Wenn ein Markeninhaber die UK-Marke nicht will, so kann er einer Umwandlung widersprechen (Opt-out). • Bei Unionsmarken, die vor dem 01.01.2021 angemeldet, aber noch nicht eingetragen worden sind, muss der Markeninhaber bzw. sein mit der Markeneintragung beauftragter Vertreter aktiv werden. Es bedarf eines speziellen Antrages, damit die hängige Anmeldung auch in eine UK-Markenanmeldung umgewandelt  wird. Das muss innerhalb von neun Monaten nach dem Ende der Transition-Period, also bis zum Ablauf des 30. September 2021, geschehen. Wenn ein Prioritätsdatum besteht, wird dies auch für  die UK-Marke übernommen. Das Markenschutzamt der UK (UKIPO) prüft dann die Anmeldung – insbesondere deren Eintragungsfähigkeit – nach UK-Recht. Dieses Verfahren für die Eintragung des Markenschutzes in der UK bringt zudem weitere Kosten und Gebühren mit sich. Gerne beraten wir Sie und kümmern uns für Sie um die notwendigen Massnahmen, damit der BREXIT auch in Bezug auf Ihren Markenschutz korrekt über die Bühne geht. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen in dieser Angelegenheit zur Verfügung und kümmern uns für Sie um den Schutz Ihrer Marke in der UK: 044 370 20 00

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