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Bedeutung des Markenschutzes für Verbände: Logostreit der Basellandschaftliche Kantonalbank

Das eine ist grün, das andere blau und wieder ein anderes kommt in Rot daher. Doch trotz ihrer Mehrfarbigkeit haben die Logos der Schweizer Kantonalbanken alle eines gemeinsam: Es handelt sich immer um ein stilisiertes «K», das von einem quadratischen Kasten eingerahmt wird. Bis anfangs 2020 sah es allerdings so aus, als ob die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) diesbezüglich aus der Reihe tanzen würde. Denn die Balser wollten an der altehrwürdigen Marke eine Winzigkeit ändern: Der Kasten, der den Buchstaben «K» umschliesst, hätte an seiner linken unteren Ecke um einen kleinen Spickel ergänzt werden sollen. Damit hätte das Quadrat wie eine Sprechblase ausgesehen. Die Intention dahinter liegt auf der Hand: Einerseits hätte die BLKB mit ihrem Logo zum Ausdruck gebracht, dass man den Dialog mit den Kundinnen und Kunden suche. Zudem erinnerte das Sprechblasen-Logo an das Symbol für eingegangene Kurznachrichten – womit die BLKB auch signalisiert hätte, dass sie in der Digitalisierung zuhause ist. Der Verband sagt Nein Im Februar 2020 gab die BLKB dann aber bekannt, dass sie die Sprechblase zugunsten des klassischen Quadrats wieder abschaffen würde. Der Grund dafür: Dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken stiess das neue Logo (oder vielmehr die Abkehr vom klassischen) sauer auf. Nach diversen Querelen zwischen Verband und BLKB setzte sich am Ende der Verband durch – denn er ist der Inhaber des Markenrechts. Für Markenexperte François Cochard ist der Fall der Basellandschaftliche Kantonalbank ein schönes Beispiel für die Bedeutung der Marke bei Verbänden. «Der Fall zeigt gut, wie wichtig es für einen Verband ist, im Besitz der Markenschutzrechte zu sein. Es ist die Grundlage dafür, dass ein einheitlicher Auftritt am Markt sichergestellt werden kann. Der Markeninhaber bestimmt, wer die Marke in welcher Form verwenden darf.» erklärt der Gründer und Inhaber der Markenregistrierung.ch GmbH. Der Verband hat damit also die Möglichkeit zu entscheiden, ob er Abänderungen, wie sie von der BLKB am Logo vorgenommen wurden, zulassen will oder nicht. Unabhängig davon, ob man das Pochen des Verbandes auf einen einheitlichen Auftritt richtig findet oder nicht: «Tatsache bleibt, dass der Schutz der Marke auch eine vorausschauende Handlung ist. Aus diesem Grund sollten sich auch andere Organisationen aller Art, die auf eine Marke mit Wiedererkennungswert setzen, unbedingt mit dem Schutz ihrer Marke auseinandersetzen», sagt Cochard. (red) Mehr zum Thema Auch Ihre Marke gehört zu Ihrer unternehmerischen Identität. Und diese sollten Sie schützen: Daher finden Sie vertiefte Informationen zum Thema «Markenschutz» auf dem Blog der Markenregistrierung.ch GmbH. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite: 044 370 20 00. Schützen Sie Ihre Marke – schützen Sie Ihre Einzigartigkeit!

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