Kurzdefinition
Eine Marke, die von einem Verband gemeinsam für mehrere Mitglieder genutzt wird.
Kernidee
Die Kollektivmarke gehört einem Verband oder einer Organisation und darf von dessen Mitgliedern gemeinsam genutzt werden, sofern sie die im Markenreglement festgelegten Bedingungen erfüllen.
Typische Kriterien sind Qualitäts- oder Herkunftsanforderungen.
Warum das wichtig ist
Die Kollektivmarke eignet sich, wenn eine ganze Branche oder Region ein gemeinsames Qualitätsversprechen nach aussen kommunizieren möchte.
Der Verband als Markeninhaber muss ein Reglement erstellen, das die Nutzungsbedingungen klar regelt.
Abgrenzung
- Kollektivmarke = gehört einem Verband, wird von mehreren Mitgliedern genutzt
- Einzelmarke = gehört einem einzigen Unternehmen
Beispiel
Das «SWISS MADE»-Zeichen oder Qualitätslabels einer Branchenorganisation sind typische Beispiele für Kollektivmarken.
Verwandte Begriffe
Typische Missverständnisse
- „Jedes Mitglied kann die Kollektivmarke ohne Einschränkungen nutzen“ ❌
- „Eine Kollektivmarke ist dasselbe wie eine Herkunftsbezeichnung“ ❌