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Warum ein Bergname doch als Kleidermarke zugelassen wurde

Der Weissenstein – knapp 1300 Meter hoch und eingebettet in die malerische Jura-Bergkette. Er ist der Hausberg der Stadt Solothurn und damit sowohl regional bekannt als auch als touristisches Ausflugsziel beliebt. Der Name «Weissenstein» bezeichnet aber nicht nur den höchsten Jura-Berg, er dient überdies als Kleidermarke der Detailhandelsgruppe Landi. Und diese Nutzung sorgt schon seit längerem für Diskussionen.

Denn ursprünglich hatte das Schweizer Markenschutzamt (IGE) die Nutzung des Namens abgelehnt. Dies mit der Begründung, der Weissenstein sei ein bekannter Berg und der Name für Kunden daher irreführend. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied nun auf Begehren der Landi, die Nutzung des Namens für die hauseigene Kleidermarke zu gestatten.

Nicht bekannt genug
Warum ist das so? François Cochard, Geschäftsführer der Markenregistrierung.ch GmbH, erklärt: «Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Umstand, dass der Weissenstein für die Menschen der Region zwar ein Begriff ist, aber kein nationales Wahrzeichen darstellt.» Dementsprechend handle es sich beim Weissenstein, anders als etwa beim Namen «Matterhorn», nicht um eine Herkunftsangabe. «Daher suggeriert der Name laut Bundesverwaltungsgericht weder, dass die Landi-Produkte aus der Schweiz stammen, noch dass sie in der Solothurner Umgebung produziert werden», führt Cochard aus. Das Gericht stützt sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf vergleichbare, ältere Präzedenzfälle. Landi darf nun Produkte wie Jacken, Hosen und Wanderschuhe unter dem Label «Weissenstein» vertreiben und den Namen im Markenregister eintragen lassen.

Dieses Beispiel macht gemäss François Cochard einmal mehr deutlich, wie wichtig die frühzeitige Auseinandersetzung mit Marken und deren Schutz für Unternehmen ist. «Denn wird das Thema nicht früh genug behandelt, können unangenehme Überraschungen folgen», so der Experte. Schliesslich hätte die Diskussion um die Nutzung eines Bergnamens für die Landi rechtlich auch anders ausgehen können. «Und dies hätte einen grossen Aufwand sowie den Verlust von Ressourcen bedeutet.» Aus diesem Grund empfiehlt auch der Bund Firmen aller Branchen und Grössen, den eigenen Firmennamen auch als Marke schützen zu lassen.

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