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Designschutz

Kurzdefinition

Schutz für das äussere Erscheinungsbild eines Produkts.

Kernidee

Designschutz sichert die ästhetische Gestaltung von Produkten, also Form, Farbe, Linien oder Oberfläche, vor unbefugter Nachahmung.
In der Schweiz wird er durch das Designgesetz geregelt und beim IGE eingetragen. Schutzfähig sind sowohl zweidimensionale Gestaltungen wie Muster und Ornamente als auch dreidimensionale wie Produktformen und Verpackungen.

Warum das wichtig ist

Ein einzigartiges Produktdesign ist ein Wettbewerbsvorteil.
Ohne Designschutz kann die Konkurrenz die Formgebung legal kopieren.

Abgrenzung
  • Designschutz = schützt die konkrete Formgebung eines Produkts
  • Markenschutz = schützt Name, Logo oder andere Kennzeichen
Beispiel

Die charakteristische Flaschenform von Coca-Cola ist designgeschützt. Nicht der Name, sondern die Form selbst ist das geschützte Element.

Verwandte Begriffe
Typische Missverständnisse
  • „Designschutz und Markenschutz sind dasselbe“ ❌
  • „Designschutz gilt unbegrenzt“ ❌

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